Erstattet werden die notwendigen Reisekosten (Übernachtungskosten) zu einem ausländischen Gericht, wenn das Erscheinen des Versicherungsnehmers vor Gericht als Beschuldigter oder Partei gefordert wird.
mehr...Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs an einem Ort, der 50 km (bei manchen Policen auch keine Einschränkung bei der Entfernung vom Wohnort) Luftlinie oder mehr von Ihrem ständigen Wohnsitz in
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