ferngelenkte Modellfahrzeuge
Versicherungsschutz besteht auch bei Gebrauch von ferngelenkten Modellfahrzeugen (Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen), beispielsweise wenn ein ferngelenktes Modellflugzeug auf einen Fußgänger stürzt und diesen schwer verletzt.
Zu beachten ist, dass einige Versicherer die Anzahl bzw. Höchstgeschwindigkeit der zu versichernden Modellfahrzeuge begrenzen.