Diplomwirtschaftswissenschaftler ROLAND SEIFERT, D -39443 Staßfurt/Förderstedt, Am Klei 26
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Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer

Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um eine Quellensteuer auf Kapitalerträge.
Dabei wird die anfallende Steuer direkt an der Quelle (meist ein Kreditinstitut) einbehalten und anonym abgeführt.
Der Steuersatz ist feststehend; also unabhängig vom Einkommenssteuersatz. Die auf Kapitalerträge entfallende Einkommenssteuer ist damit abgegolten.
In Deutschland werden nicht nur Zinsen und Dividenden besteuert, sondern auch die Wertsteigerungen des Kapitalvermögens.
Die Abgeltungssteuer für Kapitalvermögen wird zum 01.01.2009 eingeführt.
Die bis dahin geltende Kapitalertragssteuer entfällt.
Auch private Gewinne aus Veräußerungen von Wertpapieren zählen ab 2009 zu Einkünften aus Kapitalvermögen.

Neuerungen 2009

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Kontakt
Roland Seifert
(Kanzlei für FDL)
Am Klei 26
39443 Förderstedt
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