Diplomwirtschaftswissenschaftler ROLAND SEIFERT, D -39443 Staßfurt/Förderstedt, Am Klei 26

Es kommt nicht darauf an, woher der Wind weht, sondern wie man die Segel setzt! Durch Unabhängigkeit in der Beratung zu den richtigen 'Segeln'!
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Arzthonorare ambulant nach GOÄ


Die Abkürzung GOÄ steht für: Gebührenordnung für Ärzte. Dabei handelt es sich um die Berechnungs- und Vergütungsgrundlage für Arztleistungen, die nicht von der Sozialversicherung abgedeckt werden.
Dem Arzt stehen zu:
  • Gebühren für ärztliche Leistungen
  • Entschädigungen; z.B. Wegegeld
  • Ersatz von Auslagen

Im Rahmen der GOÄ, heißt es:

  • bis zu 1,5 - fachen Satz für technische Leistungen
  • bis 2,3 - fachen Satz für ärztliche Leistungen

Die Leistungsübernahmen finden Sie in den Tarifbedingungen Ihrer PKV.

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Kontakt
Roland Seifert
(Kanzlei für FDL)
Am Klei 26
39443 Staßfurt

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