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Erkrankt ein Versicherter im Ausland, kann der Rücktransport sehr teuer werden.
Reisemehrkosten: Hält sich der Versicherte vorübergehend im Ausland auf und erkrankt während dieser Zeit wird der Auslandsrücktransport übernommen.
Weitere Voraussetzung: Die Behandlung ist notwendig und vorort ist keine ausreichende medizinische Versorgung / Behandlung möglich.
Zusätzlich kann eine Rücktransportversicherung abgeschlossen werden.
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|  | Roland Seifert
(Kanzlei für FDL)
Am Klei 26
39443 Staßfurt
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