Diplomwirtschaftswissenschaftler ROLAND SEIFERT, D -39443 Staßfurt/Förderstedt, Am Klei 26

Es kommt nicht darauf an, woher der Wind weht, sondern wie man die Segel setzt! Durch Unabhängigkeit in der Beratung zu den richtigen 'Segeln'!
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Was ist im Schadensfall zu beachten?

  • Sie sollten jeden Versicherungsfall unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich anzeigen.
  • Außerdem sind Sie verpflichtet, alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen.
  • Bei der Schilderung des Schadensherganges müssen Sie den Versicherer ausführlich und wahrheitsgemäß unterrichten.


Beachten Sie, dass Sie gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch erheben müssen.


Wenn es im Streitfall über den Haftpflichtanspruch zu einem Prozess kommt, ist die Prozessführung dem Haftpflichtversicherer zu überlassen.

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Kontakt
Roland Seifert
(Kanzlei für FDL)
Am Klei 26
39443 Staßfurt

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