Diplomwirtschaftswissenschaftler ROLAND SEIFERT, D -39443 Staßfurt/Förderstedt, Am Klei 26

Es kommt nicht darauf an, woher der Wind weht, sondern wie man die Segel setzt! Durch Unabhängigkeit in der Beratung zu den richtigen 'Segeln'!
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Die Reiserücktritts-Versicherung

Alle freuen sich schon auf den langersehnten Urlaub. Doch dann passiert etwas völlig Unerwartetes...

...ein Unfall, eine schwere Krankheit, der Tod eines Angehörigen oder ein grosser Schaden am Eigentum z.B. durch Feuer oder Diebstahl sind Ereignisse, die einen Reiseantritt unmöglich machen können.

 

nach obenDiese Versicherung ist ein Muss für jede Reise

  • Je später Ihr Reiseveranstalter vom Rücktritt erfährt, umso teurer wird es. So kann bei kurzfristiger Absage der ganze Reisepreis fällig sein. Die Versicherung übernimmt die Stornokosten der nicht angetretenen Reise. Auch die Mehrkosten einer verspäteten Hinreise aus versichertem Grund werden übernommen.

  • Besonders für Familien mit kleinen Kindern, älteren oder häufig kranken Menschen ist eine Reiserücktrittsversicherung auf jeden Fall empfehlenswert. Bei langfristig vor dem Reiseantritt gebuchten Reisen, sollten Sie nicht auf eine Reiserücktrittsversicherung verzichten.

  • Die Tarife für eine Reiserücktritts-Versicherung richten sich in der Regel nach den Kosten der Reise.

  • Reiserücktritts-Versicherungen mit Selbstbehalt, in der Regel 20 Prozent des Reisepreises, mindestens jedoch EUR 25,- sind natürlich günstiger. Die Beitragsersparnis liegt je nach Vertrag und Versicherung zwischen 15 bis 30 Prozent.

 

nach obenWann besteht Versicherungsschutz?

Die Reiserücktritts-Versicherung deckt die Kosten ab, die entstehen, wenn eine Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:

  • Unfall
  • schwere Krankheit
  • Tod eines Familienangehörigen
  • erheblicher Schaden am Eigentum, z.B. Brand oder Diebstahl
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Arbeitslosigkeit durch betriebsbedingte Kündigung
  • Neueinstellung nach Arbeitslosigkeit
Die Inanspruchnahme der Versicherung ist auf jeden Fall beweispflichtig, z.B. durch ein Arzt-Attest.
Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich unverbindlich und kostenfrei zur Reiserücktritts- Versicherung.
Bitte verwenden Sie dazu unser Kontaktformular.
zum Kontaktformular
Kontakt
Roland Seifert
(Kanzlei für FDL)
Am Klei 26
39443 Staßfurt

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